Alter Rechtsgrundsatz Zitate
Eheleute verbrechen nichts, wenn sie sich schlagen.
Heirat macht mündig.
Gesinde soll weder finden noch verlieren.
Wer zuerst spricht, ist der Kläger.
Die Kinder haben gleiches Recht zu ihrem Erbteil.
Trittst du mein Huhn, so wirst du mein Hahn.
Unrecht ist auch Recht.
Wer Schaden tut, muß Schaden bessern.
Wem ich meinen Leib gönne, dem gönne ich auch mein Gut.
Wer mein Blut hat, ist mein Erbe.
Wer einen anderen betrügt, soll wieder betrogen werden.
Aller Schatz unter der Erden begraben, tiefer denn ein Pflug gehet, gehöret zur königlichen Gewalt.
Die ältesten Briefe gehen vor.
Gegen Notwehr gibt es keine Notwehr.
Wen man beschuldigt, der muß antworten.
Das Haus verliert nichts – d.h., solange man weiß, daß eine Sache im Hause ist, gilt sie nicht als verloren.
Herrenwille ist Gesetz.
Versuch ist strafbar.
Kein Eheweib heißt Hure, außer ihr Mann beschuldigt sie.
Flüchtiger Mann, schuldiger Mann.
Wenn das Wort von der Zunge ist, ist der Mann gebunden.
Sitte und Brauch hebt gemeinsames Recht auf.
Leib an Leib, Gut an Gut.
Allzu gerecht tut unrecht.
Alle Bankerte (unehelichen Kinder) sind der Herrschaft – d.h. sie müssen den Herren dienen.
Ehebruch reißt das Eheband.
Die Ladung ist der Sache Beginn.
Keine Frau kann mehr bezeugen als Notzucht und Ehe.
Der letzte macht die Türe zu.
In eigner Sache kann niemand Richter sein.
Der Kläger kann selbst kein Zeuge sein.
Verträge müssen gehalten werden.
Läßt Gewalt sich blicken, geht das Recht an Krücken.
Irrtum ist kein Betrug.
Ein Richter soll zwei gleiche Ohren haben.
Der Kaiser ist Richter über alle Richter.
Das Mehr gilt.
Gabe, die blind ist, macht krumm, was recht ist.
Der Brauch muß dem Rechte weichen.